VVG, KVG oder EVG zuerst eindeutig erkennen
Starter, Lampensockel und Vorschaltgerät bestimmen den möglichen Retrofit-Weg. Bei EVG-Leuchten reicht die Angabe T5 oder T8 nicht: Hersteller und genauer EVG-Typ müssen zur Freigabeliste des LED-Leuchtmittels passen. Die Prüfung und Änderung der Verdrahtung gehört in die Hände einer Elektrofachkraft.
- Typenschild der Leuchte und des Vorschaltgeräts fotografieren
- Lampensockel, Leistung und Anzahl der Leuchtmittel aufnehmen
- DALI, 1-10V, Sensorik und Notlicht dokumentieren
- Zustand von Fassungen, Leitungen, Reflektor und Gehäuse prüfen